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Mehr Autonomie und mehr Demokratie - für ein Hochschulgesetz mit „sozialdemokratischer Handschrift“ [1]
Nach den Urteilen des Bundesverfassungsgerichts zur Juniorprofessur und zur Frage des Studiengebührenverbots sind die Länder faktisch alleine für Hochschul- und Wissenschaftspolitik verantwortlich. Trotz dieser auf den ersten Blick unbefriedigenden Situation bieten sich dadurch insbesondere in Sachsen auch Chancen. Nach 15 Jahren CDU Wissenschaftspolitik hat die SPD mit einem von ihr geführten Wissenschaftsministerium die Möglichkeit ihre Vorstellungen von einer autonomen und demokratischen Hochschule umzusetzen. Dafür sollte der neu neugeschaffene Freiraum genutzt werden um neue Wege zu gehen und ein Gesetz mit „sozialdemokratischer Handschrift“ zu formulieren. Um dieses Ziel zu erreichen werden wir uns mit den folgenden Forderungen aktiv an der innerparteilichen und öffentlichen Diskussion beteiligen.
1. Hochschulfinanzierung
Im neuen Sächsischen Hochschulgesetz muss die vollständige Gebührenfreiheit des Studiums inklusive Zweit- und Promotionsstudium festgeschrieben werden. Dabei sehen wir auch Studienkonten als einen Schritt zur Einführung von Studiengebühren an.
Dies schließt auch die Studienkollegs zum Erwerb einer Hochschulzugangsberechtigung für ausländische Studenten und Studentinnen mit ein. Gerade ausländische Studenten und Studentinnen müssen die Möglichkeit haben, kostenlos die Voraussetzungen für ein Hochschulstudium an sächsischen Hochschulen zu erwerben.
Unabhängig von der verstärkten Autonomie der Hochschulen muss der Gesetzgeber in diesem Punkt ein klares Verbot formulieren und sogenannte Experimentierklauseln für die Hochschulen verbieten. Die Hochschulen müssen bei größerer Autonomie bedarfsgerecht finanziert werden, damit das Mehr an Aufgaben auch erledigt werden kann.
2. Mehr Demokratie wagen – Stärkung der studentischen Selbstverwaltung
In einem neuen Hochschulegesetz muss die Mitbestimmung der Studenten und Studentinnen ausgebaut werden.
Wir fordern die viertelparitätische Besetzung aller Gremien in welchen die Studenten und Studentinnen betreffende Entscheidungen getroffen werden. Die Kompetenzen der einzelnen Gremien müssen klarer voneinander getrennt werden. Um die Akzeptanz der studentischen Selbstverwaltung bei den Studenten und Studentinnen zu stärken, fordern wir die Einführung der Direktwahl für alle Vertreter und Vertreterinnen der studentischen Selbstverwaltung
Der Senat, als Gremium in dem alle Gruppen vertreten sind, muss weiterhin Letztentscheidungkompetenz der Universität sein, dem im Falle einer Abschaffung des Konzils auch die Wahl des Rektoratskollegiums obliegen sollte. Eine Zentralisierung der Macht beim Rektorat lehnen wir ab, da so noch mehr über die Köpfe der Betroffenen hinweg entschieden wird und die Intransparenz der getroffenen Entscheidungen verstärkt wird.
In den vorgesehenen Hochschulräten müssen Vertreter aller Gruppen der Universität vertreten sein. Die Besetzung der Hochschulräte mit externen Mitgliedern aus der Wirtschaft lehnen wir ab, da dadurch die Gefahr entsteht, dass die Universität an rein wirtschaftlichen Kriterien orientiert wird und die Freiheit von Forschung und Lehre ökonomischen Sachzwängen geopfert wird.
3. Studien- und Prüfungsordnungen
Die Verabschiedung von Studien- und Prüfungsordnungen sollte weiterhin dem Senat der Universität obliegen. Sämtliche Ordnungen sollten auch zukünftig vom SMWK genehmigt werden müssen, um Rechtssicherheit zu gewährleisten. Die Hochschulen sollten gesetzlich verpflichtet werden gesetzliche Regelungen zeitnah umzusetzen.
4. Evaluation
Ein neues Hochschulgesetz muss für die Hochschulen Mindeststandards bei der Evaluation festlegen, um zu gewährleisten, dass die studentischen Interessen angemessen berücksichtigt werden .Insbesondere bei der Bewertung der Professoren im Rahmen der neueingeführten W- Professur muss die Einschätzung der Lehre von Studenten und Studentinnen durch Evaluationen maßgeblichen Einfluss haben.. Zur Unterstützung dessen sollten die Lehrkräfte angehalten werden sich regelmäßig didaktisch weiterzubilden. Im Zusammenhang mit der Evaluation muss die Einbindung der Studienkommission stärker festgeschrieben werden.
Im neuen Hochschulgesetz müssen klare und eindeutige Formulierungen die Fakultäten verpflichteten, mit den Studienkommissionen und den Fachschaftsräten zusammenzuarbeiten. Der Druck auf die Fakultäten für eine Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Regeln muss verstärkt werden. Des weiteren sollten die gesetzlichen Regelungen auch auf die einzelnen Institute ausgedehnt werden, um die Aushebelung der Studienkommissionen über die sogenannten Institutsräte zu verhindern.
Zusammen mit den regelmäßig stattfindenden Evaluationen sollte eine Befragung derjenigen Studenten und Studentinnen festgeschrieben werden, die ihr Studium abgebrochen haben. Somit wird ermöglicht, die Gründe für den Abbruch herauszufinden.
5. Studentenwerke
Die Jusos Sachsen fordert den Erhalt und die gesetzliche Festschreibung aller Studenten-werke. Wir lehnen ebenfalls eine Auslagerungen von Teilaufgaben in Form von Privatisie-rungen ab, da dadurch ein enormer Qualitätsabfall der Leitungen zu befürchten ist. Die Mit-bestimmungsmöglichkeiten der Studenten und Studentinnen und des Personals der Stu-dent(inn)enwerke müssen ausgebaut werden.
6. Juniorprofessur
Um der Abwanderung von jungen Wissenschaftler/- innen entgegenzuwirken, muss der Förderung von Nachwuchswissenschaftlern/ -innen größere Bedeutung zukommen. Dazu müssen Qualifikationsmöglichkeiten sowie Rahmenbedingungen geschaffen werden, die ein frühzeitiges selbstständiges Forschen und Lehren ermöglichen. Dies kann insbesondere durch länger befristete Stellen für Nachwuchswissenschaftlern/ -innen erreicht werden. Juniorprofessoren müssen den anderen C- oder W- Professoren rechtlich gleichgestellt werden und dürfen nicht als Professoren und Professorinnen zweiter Klasse behandelt werden. Sie sollten wie die anderen Professoren Angehörige der Gruppe der Hochschullehrer werden.
7. Studienreform / BaMa
Wir fordern, dass jede Absolventin und jeder Absolvent eines Bachelor- Studiums die Möglichkeit bekommen soll, ihr bzw. sein Studium am jeweiligen Hochschulort auch nach Abschluss des Bachelor- Studiums in einem Master-Programm fortzusetzen. Dazu ist es notwendig, dass die Hochschulen verpflichtet werden an allen Hochschulorten ausreichend Master-Studienplätze anzubieten
Um die vollständige Durchlässigkeit zwischen Bachelor- und Master-Studium zu gewährleisten, fordern wir, dass im Hochschulgesetz für alle Bachelor- Absolventinnen und -Absolventen ein verbindlicher Rechtsanspruch auf einen Master-Studienplatz verankert wird.
Das BAföG muss für das erste konsekutive Master-Studium gelten.
[1] Zitat Barbara Ludwig aus dem Januar 2005







