Hochschule

Anregungen für eine Reform der sächsischen Wissenschaftspolitik

Die Jusos Sachsen benennen hiermit Kernpunkte einer notwendigen Reform der sächsischen Hoch-schulen. Wir gehen von einem Leitbild aus, das sich stärker an den realen Bedürfnissen von Studie-renden orientiert und versucht, mit den Gegebenheiten der stetig expandierenden Hochschulen umzugehen. Es soll den Lehrenden größere Handlungsfreiheit für ihre Arbeit in Forschung und Leh-re eröffnet werden.
Zum Teil sind es Maßnahmen, die sich ohne größeren finanziellen Aufwand umsetzen lassen. Den-noch ist es wichtig, dass die Politik Bildungsausgaben als Investitionsausgaben betrachtet und deswegen ihnen einen größeren Stellenwert bei der Haushaltsplanung einräumt. Nur so können die Hochschulen ein Hort der Demokratie und Innovation sein.

Hochschulfinanzierung
Für unabdingbar halten wir auch in Zukunft die vollständige Gebührenfreiheit des Studiums ein-schließlich des Zweit- und Promotionsstudiums. Dabei sehen wir auch Studienkonten als einen Schritt zur Einführung von Studiengebühren an.
Die Hochschulen müssen in Zukunft bedarfsgerecht finanziert werden. Wichtig ist hierbei, dass die Hochschulen durch gemeinsam mit dem Wissenschaftsministerium erarbeitete Zielvereinbarungen längerfristige und vor allem verlässliche Planungsgrundlagen haben, die den Hochschulen Freiräu-me bei der Ausgestaltung lassen. Dadurch wird auch die bisherige Detailsteuerung der Ministerial-bürokratie überflüssig.
Die selbstverantwortliche Verwaltung der Hochschulen findet ihren Ausdruck in der Einführung von Globalhaushalten, bei denen es eine Sockelfinanzierung (75% des Haushalts) gibt, die sich an der Zahl der an der Hochschule eingeschriebenen Studierenden und den Erfordernissen des jeweiligen Studiengangs orientiert. Denn eine dezentrale Ausgabensteuerung verhindert Verschwendung von Mitteln. Als Modell kann dabei der von der sächsischen SPD-Landtagsfraktion erarbeitete Entwurf zu einem Hochschulfinanzierungsgesetz dienen.

Leistungsanreize und Bürokratieabbau
Innerhalb der Hochschule sollte es eine stärkere Kopplung der Haushaltsmittel an das Engagement der Lehrenden in Lehre und Forschung geben. So sollte die Vergabe von Sachmitteln für Exkursio-nen, Geldern für Tutorien und studentische Hilfskräfte unter anderem an die Anzahl sachgerecht betreuter Abschlussarbeiten, abgenommener Prüfungen und außerdem an Evaluationsergebnissen gekoppelt werden.
Um den Lehrenden eine stärkere Konzentration auf ihre Aufgaben in Lehre und Forschung zu er-möglichen, müssen sie von Verwaltungs- und Organisationsaufgaben entlastet werden. Dazu gehö-ren neben einer ausreichenden Ausstattung mit Sekretariatsstellen auch die Unterstützung bei der Akquirierung von Drittmitteln durch eine Forschungskontaktstelle auf Universitätsebene und ggf. noch Fakultätsebene.

Evaluation
Zur Verbesserung der Lehrsituation fordern wir standardisierte Evaluationen der Dozent/innen durch die Studierenden, deren Ergebnisse in regelmäßig zu erstellende Lehrberichte einmünden. Die Resultate der Evaluationen sind zu veröffentlichen, so dass Konsequenzen aus der Befragung gezogen werden können. Zur Unterstützung dessen sollten die Lehrkräfte regelmäßig didaktisch weitergebildet werden.
Daneben sollten die Evaluationsergebnisse u. a. bei der Berufung von Lehrkräften sowie der Ein-stellung von Gast- und HonorardozentInnen herangezogen werden.

Mehr Frauen in Lehre und Forschung
Im Sinne einer emanzipativen Bildungspolitik streben wir die deutliche Erhöhung der Zahl des weiblichen Personals an. Dabei kann das Mentoring ein geeignetes Mittel sein.
Frauen unterliegen in ihrer wissenschaftlichen Laufbahn einer strukturellen Benachteiligung nicht zuletzt durch Männernetzwerke. Wir wollen und können auf das Potential dieser Frauen in Zukunft nicht verzichten. Die sächsische Regierung sollte daher die Förderprogramme des Bundes für Wis-senschaftlerinnen verstärkter nutzen, um den Frauenanteil unter der Professorenschaft bis 2010 zu verdoppeln,

Bologna Prozess
Der Bologna-Prozess bietet die einmalige Chance zu einer grundlegenden Studienreform. Bei der Umstellung auf Bacherlor/Master-Studiengänge muss gewährleistet sein, dass zwischen Bachelo-rabschluss und Aufnahme des Masterstudiums keine zusätzlichen Hürden aufgebaut werden. Zwar sollen Bachelor und Master die Regelstudiengänge werden. Optional soll es aber auch weiterhin Magister- und Diplomstudiengänge geben. Die Einführung der neuen Studiengänge sollte von einer neu zu schaffenden zentralen Anlaufsstelle an der jeweiligen Hochschule koordiniert werden, die bei der Konzeption beratend und kontrollierend zu Seite steht..
Die jetzt stattfindende Studienreform muss genutzt werden, um strukturelle und inhaltliche Defi-zite des Studiums zu beseitigen. Das Studium muss die Vermittlung von Schlüsselkompetenzen beinhalten. Dazu gehört auch die kostenlose Vermittlung von Fremdsprachen an der Hochschule.
Grundsätzlich sollte es den Studierenden in weit größerem Maße möglich sein, Lehrveranstaltun-gen selbst durchzuführen. Daneben sollte es auch möglich sein, neue Lern- und Lehrformen zu erproben. Generell muss die kritische gesellschaftliche Auseinandersetzung der Studierenden mit den vermittelten Lehrinhalten und der Anwendung ihres Wissens stärker gefördert werden.

Studieneingangsphase
Um hohe Studienabbrecherquoten zu vermeiden und den Neuimmatrikulierten eine Orientierung zu bieten, soll es eine Studieneingangsphase geben. In diesem Studienabschnitt sollen den Studie-renden vor allem Arbeitstechniken vermittelt und Hilfe bei der Studienplanung gegeben werden.

Rahmenbedingungen des studentischen Lernprozesses
In der zweiten Studienphase soll in verschiedenen Modulen das wissenschaftliche Arbeiten vermit-telt werden. Außerdem soll bereits in den Studienordnungen und der Gestaltung des Studienange-bots mögliche Einsatzfelder für die Absolventen benannt und ausdrücklich berücksichtigt werden. Daneben sollen die Studierenden einerseits ihre erworbenen Kenntnisse in der Praxis anwenden bei einem Pflichtpraktikum und auch im Rahmen des Studiums im Ausland neue Sichtweisen auf gesellschaftliche Praxis und Umsetzung ihrer Studieninhalte erfahren. Im Zusammenhang mit der Konstituierung des europäischen Hochschulraums sollen Auslandsaufenthalte stärker gefördert werden, wobei vor allem die Rahmenbedingungen verbessert werden müssen (u. a. Anerkennung von Studienleistungen und breiteres Angebot an Partnerhochschulen).

Mitbestimmung
Alle Gremien, in denen jede Statusgruppe betreffende Entscheidungen getroffen werden (Haus-haltsplan, Wahl des Rektors/ der Rektorin, Grundordnung etc.), sind viertelparitätisch zu beset-zen. Alle anderen Gremien sind nach entscheidungsberührten Interessen zu besetzen. Zum Beispiel stellen die Studierenden schon jetzt die Hälfte der Mitglieder in den Studienkommissionen, die die Studienordnungen erarbeiten und die Lehrberichte erstellen. Andererseits erscheint es anachronis-tisch wenn zur Zeit die Studierenden den geringsten Stimmanteil bei Fragen, die die Forschung und Lehre betreffen wie bspw. Berufungskommissionen, haben.

Soziale Rahmenbedingung
Bei den sozialen Rahmenbedingungen des Studiums können keine weiteren Kürzungen hingenom-men werden. Deshalb setzen wir uns nach wie vor für die Einführung eines elternunabhängigen BAföGs ein. Ebenso müssen die Studentenwerke weiterhin in der Lage sein, ihren sozialen Auftrag zu erfüllen.
Wir fordern die Abschaffung der Zwangsexmatrikulation. Um den verschiedenen Lebenssituationen der Studierenden gerecht zu werden, muss es möglich sein, das Studium auch in Teilzeit zu absolvieren.