Heute

Die Landesdelegiertenkonferenz der Jusos Sachsen möge beschließen:

Wir fordern die sächsischen Jusos auf, sich aktiv mit dem Thema GATS auseinanderzusetzen. Wir beteiligen uns mit Aktionen an der bundesweiten Kampagne der Jusos, die die Bevölkerung über die Auswirkungen von GATS auf ihre Lebensbereiche informieren soll.

Begründung:

 

Was heißt GATS?

Beim GATS (General Agreement on Trade in Services) handelt es sich um ein im Jahre 1994 initiiertes Dienstleistungsabkommen. Mit ihrer Gründung 1995 übernahm die WTO (World Trade Organisation) die Zuständigkeit für das GATS (neben dem GATT = Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen, und dem TRIPS, den handelsbezogenen Rechten an geistigem Eigentum). Mittels Forderungen einzelner Länder wird über die Liberalisierung verschiedenster Märkte, die den Dienstleistungssektor betreffen, verhandelt. Dass dabei – leider – immer die eigenen Interessen vertreten werden und demzufolge die „durchsetzungsfähigeren“ Länder klar im Vorteil sind, steht außer Frage. Es handelt sich dabei um die reichen Industriestaaten, hinter deren einzelnen Forderungen nicht selten eine starke Lobby in Form von großen Konzernen steht. Ganz besonders deutlich wird die Ungewichtigkeit der Mitgliedsstaaten der WTO in den Dienstleistungsbereichen Wasser und Bildung[1].

 

Wie sich GATS weltweit auf die Wasserversorgung auswirkt

Mit den Forderungen der Liberalisierung des Marktes geraten zunehmend sog. Entwicklungsländer unter Druck. Das GATS gestaltet sich gerade im Bereich der Wasserversorgung als ein gefährliches Unterfangen, wo nach Belieben gefeilscht wird und eine öffentliche Debatte aufgrund fehlender Transparenz der Verhandlungen schwer gemacht wird bzw. gar nicht erst stattfindet.

Mit schlechtem Beispiel geht dabei die EU voran. Ihre Entwicklungsagenda scheint eher auf sie selbst bezogen zu sein, insbesondere die Dienstleistung Wasserversorgung betreffend. Vor allem in diesem Sektor ist sie für eine Aufhebung von staatlichen Ausnahmeregelungen und für eine Marktöffnung als auch Inländerbehandlung in den sog. Entwicklungsländern. Somit wird jenen betroffenen Staaten zunehmend das schützende Regulierungsrecht genommen.

Deshalb ist es notwendig, die staatlichen und kommunalen Dienstleistungsanbieter der Wasserversorgung in den Ländern der sog. Dritten Welt zu schützen! Eine Liberalisierung des Wassermarktes hätte katastrophale Folgen für die einzelnen betroffenen Länder.

Bildung als Dienstleistung

Bildung zählt für GATS zu einem Dienstleistungssektor. Er ist in folgende vier Subkategorien unterteilt:

1. Primäre Dienstleistungen (vorschulischer Bereich, ohne „Kinderaufbewahrung“)
2. Sekundäre Dienstleistungen (schulische und berufsbildende Angebote unterhalb der Hochschulen)
3. Höhere/tertiäre Dienstleistungen (Universitäten, Berufsausbildung)
4. Erwachsenenbildung (soweit diese nicht vom regulären System angeboten werden)

Zudem unterscheidet man generell in jedem Dienstleistungssektor vier Erbringungsarten (Modes):

Mode 1: Grenzüberschreitende Erbringung
Mode 2: Nutzung im Ausland
Mode 3: Kommerzielle Präsenz
Mode 4: Präsenz natürlicher Personen

Im Bereich der Bildung gelten nach dem GATS-Abkommen das Meistbegünstigungsprinzip[2], die Inländerbehandlung, Transparenz als auch die Streitbeilegungsvereinbarung.

Jedoch wurde im GATS für die öffentlichen Dienste eine Ausnahmeregelung mittels einer Hoheitsklausel eingefügt. Sie unterliegen damit Schutzbedingungen, weil sie außerhalb jedes ökonomischen Wettbewerbs stehen, da sie Forschung und Lehre zur primären Aufgabe haben. Dementsprechend genießen staatliche Bildungsinstitutionen Subventionen[3]. Doch wie lange noch?

Bildungsexport weltweit – das Nachsehen haben die Armen

Weltweit nimmt die Zahl der privaten Bildungsanbieter zu. Dabei sind v. a. technisch hochentwickelte Länder im Vorteil und bieten insbesondere in den Modes 1 und 2 ihre Dienste an. Dies geschieht meist per E-learning, also über das Internet oder spezielle Lernprogramme bis hin zur virtuellen Universität[4]. Aber auch Zweigniederlassungen im Ausland nehmen stetig zu.[5] Allen voran in diesem Prozess gehen Australien, Chile, England, Neuseeland und die USA.

Leidtragende sind dabei die sog. Entwicklungsländer. So liegt beispielsweise der Privatanteil im Bildungssektor 3 in Süd-Korea bei 83%. Vom Schutz der öffentlichen Einrichtungen kann hier nicht die Rede sein.

Kongo, Lesotho, Jamaika und Sierra Leone haben sich bereits auf Liberalisierungen im Bildungsbereich eingelassen. Sie erhoffen sich damit ausländische Hilfe im Bildungssystem, die sie wohl nicht erhalten werden. Und einmal liberalisierte Märkte lassen sich nicht rückgängig machen. Ein Teufelskreis.

 

Bildungsexport aus und nach Deutschland

Bei Betrachtung der weltweiten Situation muss gesagt werden, dass in Deutschland weitaus weniger Gefahr einer Liberalisierung der Bildungslandschaft besteht.

Doch muss weiterhin die Hoheitsklausel für staatliche Institutionen gelten!

Wünschenswert wäre eine völlige Streichung des „Dienstleistungssektors“ Bildung aus dem GATS. Aber dies werden einige Länder zu verhindern wissen.

Deshalb muss umso mehr auf die Ausnahmeregelung bestanden werden.

In Deutschland sind – noch - die Subkategorien 1-3 mehrheitlich in staatlicher oder quasistaatlicher Hand.

Im Jahr 2000 gab es im Kindergartenbereich 60% öffentliche Träger. Bei den privaten lag der Anteil der Kirchen bei ca. 80%. Schulen wurden fast ausschließlich öffentlich finanziert oder verwaltet, während aber zunehmend private Ausgaben zu verzeichnen sind, beispielsweise in Form von Nachhilfeunterricht. Auch tauchen mehr sog. Public Private Partnerships im schulischen Bereich auf – Kooperationen zwischen Staat und Unternehmen wie z.B. der Deutschen Telekom. Bei den Hochschulen sieht es ähnlich wie im schulischen Bereich aus. Es gibt allerdings private Universitäten, welche öffentlich finanziert werden. Mit der HRG-Novelle[6] von 1998 wurde die Möglichkeit von Studiengebühren eingeräumt.

Ob im öffentlichen oder privaten Sektor: Studiengebühren bedeuten eine Liberalisierung des Hochschulraums und verletzen das Grundrecht eines/r Jeden auf Bildung!

Im Bereich der Erwachsenenbildung liegt der Anteil der Privatanbieter am höchsten. 1997 setzte er sich wie folgt zusammen:

27% Unternehmen, 17% Volkshochschulen, 11% private Institute, 6% Industrie- und Handelskammern, 5% Berufsverbände und 4% Hochschulen, kirchliche Stellen und kirchliche Wohlfahrtsverbände. Diese Zahlen erschrecken ob des großen Anteils der wirtschaftlichen Unternehmen.

Es müssen daher auch und v. a. im Erwachsenenbereich die Volkshochschulen und andere öffentliche Institutionen mehr gefördert werden!

Der EU-Binnenmarkt bietet ein gutes Pendant zur WTO. Doch gerät erstgenannter zunehmend unter Druck der WTO, sodass die Gefahr einer Durchsetzung des GATS auch im Bildungsbereich zunimmt.

Auch deshalb muss Europa zusammenhalten, nach außen als eine Gemeinschaft auftreten und sich zudem insbesondere für die sog. Entwicklungsländer einsetzen. Sie selbst können sich nicht helfen.

Aus diesen Gründen ist es erforderlich, sich mit dem GATS auseinanderzusetzen, denn GATS wirkt in viele Lebensbereiche hinein. Deshalb müssen wir die Bevölkerung informieren, damit die Bestrebungen der beteiligten Regierungen nach Deregulierung nicht kritiklos hingenommen werden.



[1] Dass Bildung überhaupt als Dienstleistung betrachtet wird, ihr demnach primär die ökonomischen Kriterien zugrunde gelegt werden, scheint uns absurd.[2] Erhält ein Land Handelsvergünstigungen zugesprochen, muss allen Mitgliedsstaaten der WTO dieses Recht gewährt werden.

[3] Auch wenn diese zunehmend in Rahmen des GATS von einzelnen Ländern eingeklagt werden.

[4] Das bekannteste Beispiel ist Phoenix University, die ihre Kurse einzig über das Internet anbieten.

[5] So boten beispielsweise 35 australische Universitäten 750 Offshore-Programme an – v. a. in Singapur, Hongkong, Malaysia und China.

[6] Hochschulrahmengesetz-Novelle