Bildung
Wir lehnen den Plan der Universitätsleitung der TU Dresden, selbige in eine Stiftung öffentlichen Rechts umzuwandeln, sowie das dazu vorgelegten Eckpunktepapier ausdrücklich ab. Die Hochschulen Sachsens sind integraler Bestandteil der Gesellschaft und gestalten über ihre Lehre und Forschung unser Land mit. Aufgrund dieser gesamtgesellschaftlichen Bedeutung werden sie im Idealfall auch demokratisch kontrolliert. Die angestrebte Überführung der TU Dresden in eine Stiftung erscheint vor diesem Hintergrund problematisch.
Begründung:
Die TU Dresden sowie das Universitätsklinikum samt der Medizinischen Fakultät der TU Dresden sollen gemäß dem Wunsch der Universitätsleitung durch eines „TU Dresden-Gesetz“ in eine Stiftung öffentlichen Rechts überführt werden- in einer für Deutschland einmaligen Form. Die TU Dresden ist danach umfassend für die Regelung ihrer Belange zuständig, insbesondere für Personal-, Grundstücks- und Bauangelegenheiten. Sie besitzt Personalhoheit. Die von ihr genutzten Grundstücke und das bewegliche Vermögen gehen aus dem Eigentum des Staates unentgeltlich in Stiftungseigentum über.
Das Konzept sieht vor, dass die Entscheidungskompetenzen darüber (sowie auch über Hochschulentwicklungsplanung, Gliederung der TU Dresden, Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen, Wirtschaftsplanentwurf, Berufung von Professoren) allein im Stiftungsrat und im dem Stiftungsvorstand gebündelt werden, welcher sich zur Hälfte aus Vertreter/innen der Wirtschaft zusammensetzt und die Universität nach Betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten führen soll. Die übrigen Gremien sollen in fakultätsübergreifenden Fragen der Hochschulorganisation- wenn überhaupt – nur beratend einbezogen werden. Faktisch beschreibt das Konzept daher eine Abschaffung der Gruppenuniversität. In der jetzigen Organisationsform wird ein Großteil der Entscheidungen von Gremien getroffen, in denen die verschiedenen Interessengruppen an der Universität miteinander sprechen und gemeinsam Mehrheitsentscheidungen aushandeln müssen. Die dadurch erreichte Pluralität der Perspektiven, welche sich in den Entscheidungen niederschlägt, der dadurch erreichte Grad an Verständnis für andere Standpunkte und für die Gesamtsituation stellen darüber hinaus eine weitere Funktion dar, die durch autokratische Entscheidungsweisen nicht gegeben ist. Sie stellen Akzeptanz für Entscheidungen her, was eine zügige Umsetzung von Beschlüssen fördert. Die Verwaltungsform nach dem Stiftungskonzept vermag dies nicht zu schaffen!
Im Bezug auf die Personalhoheit wurde des Weiteren bereits die Möglichkeit des Ausstieges aus dem Tarifvertrag und der VBL angekündigt und auch die kostengünstige Vergabe von Räumen der TU an studentische Organisationen wurde in Frage gestellt. Auch das kann nicht im Sinne sozialdemokratischer Hochschulpolitik sein!
Die mit diese Umwandlung angestrebte finanzielle Gesundung der TUD ist darüber hinaus sehr fraglich, da nicht zu erwarten ist, dass die Industrie eine wirtschaftlich geführte Universität künftig mit Geldern überhäufen wird. Selbst dann nicht, wenn die Hälfte der Ratsmitglieder Vorstandvorsitzende irgendwelcher Unternehmen sind. Eher ist zu erwarten, dass eine nach betriebswirtschaftlichen Gesichtpunkten geführte Universität die Gelder intern umstrukturiert wird und für die Wirtschaft nicht relevante Bildungs- und Forschungszweige den Geldhahn zugedreht bekommen. Die gesamte Forschung und Bildung an der TUD würde damit ökonomischen Prinzipien unterworfen. Für Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten muss Bildung aber mehr sein, als eine ökonomische Notwendigkeit!







