Satzung
§ 1 Selbstverständnis
Die Juso-Hochschulgruppe (JHG) versteht sich als eine Vereinigung kritischer Studierender, die sich den Werten des demokratischen Sozialismus – im Sinne des Hamburger Grundsatzpro-gramms der SPD - verpflichtet fühlen. Die JHG ist eine pluralistische Vereinigung und steht auch Nicht-SPD-Mitgliedern offen.
§ 2 Zielsetzung
Die JHG will Studenten/Studentinnen der Hochschulen in Leipzig mit argumentativer, sachli-cher politischer Arbeit zur Diskussion und Mitarbeit anregen, dadurch sozialdemokratische Vorstellungen auf Universitätsebene vermitteln und damit den Werten des demokratischen Sozialismus auch allgemein Öffentlichkeit, Verständnis und Unterstützung verschaffen.
§ 3 Mitgliedschaft
(1) Mitglieder der JHG Leipzig müssen Mitglied an einer Leipziger Hochschule sein oder Mitglieder einer anderen Hochschule, wenn sie ihren Lebensmittelpunkt in Leipzig haben.
Die Mitgliedschaft in einer anderen politischen Hochschulgruppe schließt die Mitgliedschaft in der JHG Leipzig aus.
(2) Die Mitgliedschaft beginnt mit der Aufnahme durch den Vorstand auf Basis eines Mit-gliedsantrags. Über den Antrag muss innerhalb von sechs Wochen nach Eingang beschieden werden.
(3) Die Mitgliedschaft endet mit der Austragung.Die Austragung kann jederzeit von dem jeweiligen Mitglied verlangt werden.
Ein Mitglied kann auch gegen seinen Willen auf Beschluss der Mitgliedervollversammlung mit 2/3-Mehrheit und mindestens den Stimmen der Hälfte der Mitglieder ausgetragen werden, wenn die Voraussetzungen für die Mitgliedschaft nach Absatz 1 nicht mehr gegeben sind und eine weiter bestehende Mitgliedschaft dem Ansehen und der Arbeit der JHG schadet.
§ 4 Struktur und Arbeitsweise
(1) Die Zusammenarbeit innerhalb der Gruppe basiert auf dem Prinzip der Gleichberechtigung.
(2) Die Organe der JHG sind:
1. Die Mitgliedervollversammlung
2. Der Vorstand
3. Das Mitgliederforum
(3) Die Teilnahme an Sitzungen der Organe der JHG steht allen Mitgliedern jederzeit offen.
(4) Prinzipiell sollen alle Veranstaltungen und Sitzungen der Organe der JHG auch Nichtmit-gliedern offen stehen. In Fällen, in denen dies nicht geboten ist, beschließen die anwesenden Mitglieder über die Begrenzung der Teilnahmemöglichkeit auf JHG-Mitglieder.
§ 5 Mitgliedervollversammlung
Die Mitgliedervollversammlung ist höchstes beschlussfassendes Gremium der JHG und ent-scheidet über alle Grundfragen der politischen Arbeit.
Sie tagt mindestens einmal im Semester. Die Mitglieder sind zwei Wochen vor ihrem Zu-sammentritt zu informieren. Sie muss innerhalb von drei Wochen einberufen werden, wenn 20% der Mitglieder es fordern.
§ 6 Vorstand
(1) Der Vorstand fungiert als Vertretung der Gruppe und führt die laufenden Geschäfte. Er besteht aus dem/der Vorsitzenden der JHG und sechs weiteren Vorstandsmitgliedern.
(2) Der Vorstand wird in den letzten vier Wochen der Vorlesungszeit des Sommersemesters von der Mitgliedervollversammlung gewählt.
Im Falle der Vakanz einzelner Posten werden diese durch Wahl eines Nachfolgers/einer Nachfolgerin durch die Mitgliedervollversammlung mit einfacher Mehrheit besetzt.
Auf Beschluss der Mitgliedervollversammlung mit Mehrheit aller Mitglieder der JHG können einzelne Posten des Vorstandes auch während der laufenden Amtszeit durch Wahl eines Nachfolgers/einer Nachfolgerin neu besetzt werden.
(3) Der/die Vorsitzende der JHG wird als Einzelposten durch einfache Mehrheit gemäß Ab-satz 2 gewählt. Die Wiederwahl ist nur einmal zulässig.
Der Vorsitz des Juso-Stadtbezirk Leipzig ist mit dem Vorsitz der JHG Leipzig unvereinbar. Der/die Vorsitzende ist gleichzeitig für den Bereich der Finanzen, der Inneren Koordination und die Zusammenarbeit mit den Jusos Leipzig verantwortlich.
(4) Als Einzelposten werden gemäß Absatz 2 sechs weitere Vorstandsmitglieder gewählt, die für bestimmte Arbeitsbereiche besonders verantwortlich sind:
1. Öffentlichkeitsarbeit
2. Neumitgliedergewinnung
3. Koordination Veranstaltungen
4. Politik und Hochschulpolitik
5. LDK-Delegation für die JHG Leipzig (Landesdelegiertenkonferenz) und Zusammenarbeit mit dem Juso Landesverband +Mitgliederbetreuung
6. BKT-Mitgliedschaft für die JHG Leipzig
(Bundeskoordinierungstreffen) +Mitgliederbetreuung
(5) Alle diese Vorstandsmitglieder sind trotzdem wie der Vorsitzende gleichermaßen für die Erfüllung der Aufgaben des Vorstandes verantwortlich und unterstützen sich gegenseitig bei ihrer Arbeit.
(6) Die Mitgliedervollversammlung wählt den Stellvertreter/die Stellvertreterin des/der Vor-sitzenden aus dem Kreis der Vorstandsmitglieder.
§ 7 Mitgliederforum
Das Mitgliederforum ist die regelmäßig stattfindende Sitzung der JHG-Mitglieder und kann auch im Anschluss an sonstige Veranstaltungen der JHG stattfinden. Es ist das höchste be-schlussfassende Organ zwischen den Mitgliedervollversammlungen und entscheidet über alle laufenden Angelegenheiten.
§ 8 Satzungsänderungen
Diese Satzung kann durch Beschluss der Mitgliedervollversammlung mit 2/3-Mehrheit jeder-zeit geändert werden, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist.
§ 9 In-Kraft-Treten
Diese Satzung tritt mit der ordentlichen Mitgliedervollversammlung im Sommersemester 2002 in Kraft.







