Einstellung
Auf ihrer Gründungsvollversammlung am 09.02.08 verabschiedeten die Jusos Leipzig auf Initiative der Juso-Hochschulgruppe Leipzig einen Antrag zur Einstellung der Novellierung des Sächsischen Hochschulgesetzes. Dieser wurde fast einstimmig angenommen.
Am 21.02.08 gelang es dann auch noch auf Drängen der JHG Leipzig und in Zusammenarbeit mit den anderen sächsischen Juso-Hochschulgruppen den Landesvorstand der Jusos Sachsen von dem Antrag zu überzeugen. Somit wurde dieser zur landesweiten Beschlusslage der Jusos Sachsen.
“Einstellung der Novellierung des Sächsischen Hochschulgesetzes
Der Landesvorstand der Jusos Sachsen möge beschließen und auf Basis des Beschlusses folgende Schritte einleiten:
-
Einen Brief an alle Abgeordneten der sächsische Landtagsfraktion und an das Sächsiche Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst zu schreiben, in dem die beschlossene Position und die Kritikpunkte kommuniziert werden.
-
Zeitnah eine Pressemitteilung zu veröffentlichen, die genau diese im Brief aufgeführten Punkte auch in die Öffentlichkeit kommuniziert.
Die Jusos Sachsen fordern die Sächsische Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst sowie die SPD-Fraktion auf, die gegenwärtige Novellierung des Sächsischen Hochschulgesetzes einzustellen.
Der vorliegende Entwurf widerspricht in vielen Bereichen deutlich der vom Parteitag der sächsischen SPD einstimmig beschlossenen Bedingungen an ein modernes Hochschulgesetz. Während bei der Studiengebührenfreiheit einiges erreicht wurde, soll entgegen unseren Forderungen nach mehr Autonomie und Demokratie die Mitbestimmung der Gruppen abgebaut und Entscheidungskompetenz an ein kaum kontrolliertes Rektorat übertragen werden. Demokratisch schwach legitimierte Hochschulräte übernähmen wichtige Kontroll- und Aufsichtsaufgaben. Entscheidende strategische Fragen der mittel- und langfristigen Hochschulentwicklung sollen durch ein Gremium mehrheitlich hochschulexterner Personen gefällt werden. Dies käme einer Aushöhlung von Wissenschaftsfreiheit und akademischer Selbstverwaltung gleich. Darüber hinaus würde die Position der Studierenden unterm Strich nicht gestärkt.
Eine umfassende innerparteiliche inhaltliche Vorbereitung soll einen vollständigen Neubeginn des Novellierungsprozesses anstoßen. Bei diesem sollen alle Betroffenen, vor allem die Studierenden, Lehrenden und Angestellten, ergebnisoffen und gleichberechtigt mit einbezogen werden. Politisch unabhängige Hochschulforschungsinstitute sollen bedarfsweise hinzugezogen werden, eine Beratung durch das CHE oder politisch vergleichbare Organisationen sollte nicht erfolgen.
Begründung:
Das gegenwärtige Zwischenergebnis der nunmehr fast vier Jahre andauernden Novellierung des Sächsischen Hochschulgesetzes ist nicht nur an seinen eigenen Ansprüchen gescheitert, es ist sogar in vielerlei Hinsicht ein Rückschritt zum aktuellen Gesetz. Da die nötigen grundlegenden Verbesserungen zu diesem späten Zeitpunkt kaum noch gegen den Widerstand der CDU zu erreichen sind, sollte die Novelle umgehend gestoppt und perspektivisch unter anderen Vorzeichen neu begonnen werden.
Hintergrund
Ein “Gesetz mit sozialdemokratischer Handschrift” kündigte die damalige Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst, Barbara Ludwig zu Beginn des Novellierungsprozesses an. Dieser begann jedoch bereits unter schlechten Vorzeichen, zur Erarbeitung eines ersten offiziellen Eckpunktepapiers wurde zur Beratung das Centrum für Hochschulentwicklung hinzugezogen, ein mit der Bertelsmann-Stiftung eng verbandeltes Institut, welches vor allem für die Marktöffnung der höheren Bildung kämpft – und dabei auch immer wieder für Studiengebühren eintritt. Dieser erste Entwurf im Jahr 2005 stieß auf heftige Kritik. Von Entwurf zu Entwurf konnten vor allem dank der Arbeit von Wissenschaftsministerin Eva-Maria Stange und der SPD-Landtagsfraktion tatsächliche Verbesserungen erkämpft werden. Trotz dieser Fortschritte bleibt der nun offizielle Entwurf für ein neues Hochschulgesetz insgesamt weit hinter den von der SPD beschlossenen Anforderungen zurück.
Ansprüche an ein modernes Hochschulgesetz
Hochschulfinanzierung und Studiengebühren
In diesem Punkt wurde mit der Festschreibung der Studiengebührenfreiheit im Entwurf ein zentraler Punkt unserer Forderungen erfüllt. Studienkollegs für ausländische Studierende sind jedoch immer noch nicht gebührenfrei.
Mehr Demokratie und Stärkung der studentischen Selbstverwaltung
Bei diesem Punkt zeigen sich die eklatanten Mängel und die im Grundsatz falsche Ausrichtung des Entwurfes. Mehr Autonomie und Mitbestimmung waren die zentralen SPD-Forderungen an ein neues Hochschulgesetz. Wir sind dafür, dass der Senat Letztentscheidungskompetenz hat, das Konzil bestehen bleibt und die Macht des Rektorats nicht ausgebaut wird. Im Gegensatz dazu stehen leider die Vorhaben im Entwurf des Hochschulgesetzes. Die Mitbestimmung der Mitglieder der Hochschulen würde auf akademische Angelegenheiten beschränkt, alle wirtschaftlichen und strategischen Fragen würden Rektorat und Hochschulrat obliegen. Letzterer soll entgegen unseren Forderungen größtenteils mit nicht der Hochschule angehörenden Menschen besetzt werden, welche noch dazu demokratisch nur schwach legitimiert wären. Die geforderte Viertelparität bei allen die Studierenden betreffenden Entscheidungen wäre ebenfalls nicht gegeben, allerdings würde die studentische Position im – leider entmachteten – Senat gestärkt.
Im Endeffekt muss festgestellt werden, dass der Entwurf Demokratie und Mitbestimmung schwächen würde, obwohl diese gerade in einer autonomen Hochschule deutlich gestärkt werden müssen. Stattdessen würde die Entscheidungskompetenz noch stärker zur Hochschulleitung verschoben, welche darüber hinaus noch schwieriger zu kontrollieren wäre. Würde man die Logik hinter dem Referentenentwurf auf andere Gesellschaftsbereiche übertragen, so müssten wir als SPD im Prinzip auch für eine Einschränkung betrieblicher Mitbestimmung im Gegenzug zu einer Stärkung der Vorstände und Aufsichtsräte stimmen. Eine solche Politik kann nicht unser Ziel sein.
Evaluation
In diesem Punkt gibt es eine leichte Verbesserung zum gegenwärtigen Stand. Für die angestrebte Qualitätssicherung wird diese aber ihr Ziel verfehlen, da die Institute und vor allem die ProfessorInnenschaft nach wie vor über ausreichend Macht verfügen wird, um wirksame Konsequenzen einer Evaluation zu unterlaufen.
Studierendenwerke
In diesem Punkt hat sich nicht viel geändert. Gegenwärtig beschränken sich die Studierendenwerke angesichts ständig sinkender Landeszuschüsse immer stärker auf ihre Versorgungsaufgaben (Wohnheime, Mensen), während ihre kulturellen und sozialen Angebote immer weiter zurückgefahren werden. Hier wurde eine Chance vergeben, die Position der Studierendenwerke gesetzlich zu stärken, wie auch unsere Forderung nach einem Ausbau der Mitbestimmungsrechte von Personal und Studierenden nicht umgesetzt wurde.
Studienreform
Leider wurde es hier bisher nicht geschafft, die notwendige Festschreibung eines Anspruchs auf einen Masterplatz bei absolviertem Bachelor zu erreichen. Während die Umstellung der Studiengänge an den Hochschulen bereits auf vollen Touren läuft, droht hier in kurzer Zeit ein neuer Selektionsschritt zu entstehen. Tausenden Bachelor-AbsolventInnen könnte dann die Möglichkeit verwehrt werden, den Master als einen für Arbeitsmarkt und Forschung hinreichend qualifizierenden Abschluss zu erreichen.
Status Quo
Das aktuell geltende Hochschulgesetz ist unzureichend, eine Überarbeitung ist daher im Grunde angebracht. Dennoch muss leider festgestellt werden, dass das aktuelle Gesetz trotz allem demokratischer und den Bedürfnissen der Hochschulen besser angepasst ist. Es ermöglicht den Hochschulen eine weiter gehende Selbstverwaltung, vor allem eine Selbstverwaltung, die stärker durch die Mitglieder erfolgt, und nicht von oben durch das Rektorat aufgezwungen wird, wie es der Entwurf vorsieht.
Glaubwürdigkeit
Bisher genießt die SPD durch ihre fortschrittliche und demokratische Hochschulpolitik im Grunde großes Vertrauen bei vielen Menschen an den Hochschulen. Unser Beschluss über die Anforderungen an ein modernes Hochschulgesetz stand da in einer guten Tradition. Dieser sollten wir jetzt treu bleiben, um unsere Glaubwürdigkeit nicht zu verlieren.
Fazit: Novellierung stoppen und neu verhandeln
Der gegenwärtig laufende Novellierungsprozess muss aus den oben genannten Gründen gestoppt werden. Ein neues Hochschulgesetz muss eine wahrhaft sozialdemokratische Handschrift tragen und den Ansprüchen und Forderungen unserer Partei, Fraktion und Ministerin gerecht werden.







